Unsere Leistungen

Wir leisten, wenn Sie möchten, GROSSES.

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir unsere Mandanten individuell beraten, immer abgestimmt auf die persönliche Situation und immer langfristig orientiert.

  • Begleitung und Abwicklung beim Wohnungserwerb und Notarterminen

  • Prüfung, Beantragung und Abwicklung von Förderdarlehen

  • Begleitung durch die Bauphase bis zur Wohnungsübergabe

  • Betreuung bei Komplettfinanzierungen

  • Wir fungieren als Bindeglied zwischen den einzelnen Komponenten wie Bauträger, Banken und Hausverwaltung.

  • Wir organisieren die Überprüfung der Bauausführung durch öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige.

Wir begleiten Sie ab dem ersten Gespräch und über die Wohnungsübergabe hinaus, solange Sie Ihre Immobilie besitzen!

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir erarbeiten zusammen mit Ihnen die beste Lösung für Sie. Sollten Sie danach noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Das WirtschaftsBüro Kiefer bietet Ihnen verschiedene Arten der Förderung an:

In den folgenden Dokumenten finden Sie Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Förderungen.

Immobilien-Lexikon

ist der Betrag, der für Zins und Tilgung eines Darlehens vom Schuldner zu bezahlen ist. Der monatliche Beitrag bleibt gleich, die Tilgung erhöht sich um die ersparten Zinsen.

ist die Eintragung im Grundbuch der gekauften Wohnung zur Sicherung des Anspruchs auf die Übertragung der Immobilie. Die Auflassung ist die endgültige Übertragung des Eigentums nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.

Der Kunde übernimmt seine Wohnung und prüft die Ausführung der handwerklichen Arbeiten. Dies wird in einem Übergabeprotokoll vom Kunden und dem Bauleiter bestätigt.
Hier wählt der Kunde seine individuelle Wunschausstattung im Hause WBK aus. Eine große Auswahl an Teppichen, Fliesen und Küchenmustern steht für jeden Kunden zur Besichtigung bereit.
sind die Zinsen, die für die Bereitstellung eines Darlehens (im Bauzeitzins enthalten) bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Beanspruchung bis zur Vollauszahlung anfallen.
Auflistung aller Unterlagen, die zur Abwicklung der Finanzierung und Beantragung der Fördermittel benötigt werden. Erhältlich bei Frau Schoch.

ist die erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Baudenkmäler, die im § 7i EStG geregelt ist. Sie beträgt 8 Jahre lang 9% AfA und 4 Jahre lang 7% Afa.

ist der vorweggenommene Zins zur Nominalzinssenkung durch einmaligen Abzug bei Darlehensauszahlung. Dieser Einmalbetrag kann sofort steuerlich geltend gemacht werden.
ist der Zinssatz, der die tatsächlichen jährlichen Zinsen ausdrückt. Er wird durch die Banken errechnet. Er beinhaltet alle Kosten-, Laufzeit- und Tilgungsfaktoren.
Jährlich stattfindende Zusammenkunft der Eigentümer und der Hausverwaltung, bei der der Jahreswirtschaftsplan der Hausgemeinschaft geprüft und der Wirtschaftsplan des nächsten Jahres beschlossen wird.
siehe Förderung

ist das öffentliche und amtliche Verzeichnis aller Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirkes. Hieraus sind alle Rechtsbeziehungen den Immobilienbesitz betreffend zu erkennen. Selbstverständlich übernimmt das WirtschaftsBüro Kiefer für Sie die gesamten Grundbuchabwicklungen.

wird benötigt, um die Ansprüche der finanzierenden Bank im Grundbuch Abt. III einzutragen und wird per Vollmacht im Notarvertrag bestellt.

wird von Bankinstituten benötigt, um die Identität der Darlehensnehmer festzustellen (Geldwäschegesetz).

Notarielles Angebot des Kunden zum Kauf einer Wohnung an den Bauträger, wenn dieser nicht beim Vertragsabschluss persönlich anwesend ist. Die Annahme und die weitere Erledigung wird vom WirtschaftsBüro Kiefer erledigt.

sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

wird im Volksmund die Landeskreditbank Baden-Württemberg genannt, zuständig für die Vergabe von öffentlichen und nichtöffentlichen Förderdarlehen.

enthält die gesetzliche Regelung zur Kontrolle der Makler- und Bauträgertätigkeit zum Schutz des Kunden.

ist geregelt im § 7/5 EStG, auch degressive Abschreibung.

bedeutet: Die gesetzliche Bestimmung (Wärmeschutzverordnung 1995) wird um mindestens 25% unterschritten. Standard für alle Neubauten des WBK.

nennt man die Verlängerung eines Darlehens nach Auslauf der Festschreibungszeit. Hierbei ist das WBK seinen Kunden gerne behilflich.

steht beim WBK an erster Stelle.

beträgt bei Immobilien für Kapitalanleger seit Anfang 1999 immer 10 Jahre.

ist die notwendige jährliche Erklärung der Einkünfte des Steuerzahlers gegenüber dem Finanzamt. Hierbei sind wir Ihnen, soweit möglich und gegenüber der Steuerberaterkammer zulässig, gerne behilflich.

bezeichnet die Aufteilung eines Objektes in Teil- und Sondereigentum mit der Baubeschreibung und dem Verwaltervertrag sowie den Grundrissplänen als Anlage. Muss bei jeder Vertragsbeurkundung in beglaubigter Abschrift vorliegen. Sie ist die „Mutter“ einer Wohnanlage. Unbedingt aufbewahren.

Hierzu können alternativ zur klassischen Lebensversicherung auch Fondspolicen und Investmentfonds eingesetzt werden. Das L-Bank- oder SAB-Darlehen kann nicht ausgesetzt werden. Hier muss annuitätisch mit 1 bis 3% getilgt werden.

Der Beirat wird in der Eigentümerversammlung gewählt. Er prüft und überwacht die Hausverwaltung, im Besonderen die Nebenkostenabrechnung.

Das zu versteuernde Einkommen entnehmen Sie bitte dem Einkommensteuerbescheid. Als Faustformel gilt: Bruttoeinkommen abzgl. dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 EUR für Ledige bzw. 4.000 EUR für Verheiratete und den Vorsorgeaufwendungen von bis zu 6.000 EUR für Ledige bzw. 12.000 EUR für Verheiratete.

erhalten Sie auf Anfrage gerne per Fax.

liegt beim WBK und seinen Partnern in der konsequenten Weiterentwicklung der Objekte. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Standort Baden-Württemberg. Staatliche Fördermittel werden, soweit möglich, mit in die Finanzierung integriert.