Wirtschaftsbüro Kiefer GmbH Pfotenhauerstraße in Dresden Barbarastraße 42 in Dresden Maxim-Gorki-Straße 50 in Dresden Zwickauer Straße 109 in Dresden Zwickauer Straße 89 in Dresden Zähringerstraße 40 (Bauteil 7) in Freiburg Käthe-Kollwitz-Straße in Freiburg -Rieselfeld Hirschmatten (Haus B) in Freiburg Landolinsplatz Esslingen Hirschmatten (Haus A) in Freiburg Maria-Föhrenbach-Straße in Freiburg Ingeborg-Drewitz-Straße in Freiburg Schlierberg Haus 1 Schlierberg Haus 2 Schlierberg Haus 3 Schlierberg Haus 4 Staufen im Wolfacker Heidenheim Laupheim Friedrichshafen 1 Friedrichshafen 2 Zähringerstraße 40 (Bauteil 9) in Freiburg Rueckertstraße 21 in Dresden Schaufußstraße 35 in Dresden Villa Vancouver in Lahr Villa Ontario in Lahr Sanierungsobjekt Denkmalobjekt Rehefelder Straße in Dresden
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Immobilien Lexikon

Begriffe aus unserem Bereich

Prolongation


nennt man die Verlängerung eines Darlehens nach Auslauf der Festschreibungszeit. Hierbei ist das WBK ihren Kunden gerne behilflich.

Qualität


steht beim WBK an erster Stelle.

Spekulationsfrist


beträgt bei Immobilien für Kapitalanleger seit Anfang 1999 immer 10 Jahre.

Steuererklärung


ist die notwendige jährliche Erklärung der Einkünfte des Steuerzahlers gegenüber dem Finanzamt. Hierbei sind wir Ihnen, soweit möglich und gegenüber der Steuerberaterkammer zulässig, gerne behilflich.

Teilungserklärung


bezeichnet die Aufteilung eines Objektes in Teil- und Sondereigentum mit der Baubeschreibung und dem Verwaltervertrag sowie den Grundrissplänen als Anlage. Muss bei jeder Vertragsbeurkundung in beglaubigter Abschrift vorliegen. Sie ist die "Mutter” einer Wohnanlage. Unbedingt aufbewahren.

Tilgungsaussetzung


Hierzu können alternativ zur klassischen Lebensversicherung auch Fondspolicen und Investmentfonds eingesetzt werden. Das L-Bank- oder SAB-Darlehen kann nicht ausgesetzt werden. Hier muss annuitätisch mit 1 bis 3% getilgt werden.

Verwaltung und Verwaltungsbeirat


Der Beirat wird in der Eigentümerversammlung gewählt. Er prüft und überwacht die Hausverwaltung, im Besonderen die Nebenkostenabrechnung.

Z.v.E.


Das zu versteuernde Einkommen entnehmen Sie bitte dem Einkommensteuerbescheid. Als Faustformel gilt: Bruttoeinkommen abzgl. dem Arbeitnehmerpausch-Betrag in Höhe von 2.000 EUR für Ledige bzw. 4.000 EUR für Verheiratete und den Vorsorgeaufwendungen von bis zu 6.000 EUR für Ledige bzw. 12.000 EUR für Verheiratete.

Zinskonditionen


erhalten Sie auf Anfrage gerne per Fax.

Zukunft


liegt bei dem WBK und ihren Partnern in der konsequenten Weiterentwicklung der Objekte. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Standort Baden-Württemberg. Staatliche Fördermittel werden, soweit möglich, mit in die Finanzierung integriert.