Prolongation
nennt man die Verlängerung eines Darlehens nach Auslauf der Festschreibungszeit. Hierbei ist das WBK ihren Kunden gerne behilflich.
nennt man die Verlängerung eines Darlehens nach Auslauf der Festschreibungszeit. Hierbei ist das WBK ihren Kunden gerne behilflich.
steht beim WBK an erster Stelle.
beträgt bei Immobilien für Kapitalanleger seit Anfang 1999 immer 10 Jahre.
ist die notwendige jährliche Erklärung der Einkünfte des Steuerzahlers gegenüber dem Finanzamt. Hierbei sind wir Ihnen, soweit möglich und gegenüber der Steuerberaterkammer zulässig, gerne behilflich.
bezeichnet die Aufteilung eines Objektes in Teil- und Sondereigentum mit der Baubeschreibung und dem Verwaltervertrag sowie den Grundrissplänen als Anlage. Muss bei jeder Vertragsbeurkundung in beglaubigter Abschrift vorliegen. Sie ist die "Mutter einer Wohnanlage. Unbedingt aufbewahren.
Hierzu können alternativ zur klassischen Lebensversicherung auch Fondspolicen und Investmentfonds eingesetzt werden. Das L-Bank- oder SAB-Darlehen kann nicht ausgesetzt werden. Hier muss annuitätisch mit 1 bis 3% getilgt werden.
Der Beirat wird in der Eigentümerversammlung gewählt. Er prüft und überwacht die Hausverwaltung, im Besonderen die Nebenkostenabrechnung.
Das zu versteuernde Einkommen entnehmen Sie bitte dem Einkommensteuerbescheid. Als Faustformel gilt: Bruttoeinkommen abzgl. dem Arbeitnehmerpausch-Betrag in Höhe von 2.000 EUR für Ledige bzw. 4.000 EUR für Verheiratete und den Vorsorgeaufwendungen von bis zu 6.000 EUR für Ledige bzw. 12.000 EUR für Verheiratete.
erhalten Sie auf Anfrage gerne per Fax.
liegt bei dem WBK und ihren Partnern in der konsequenten Weiterentwicklung der Objekte. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Standort Baden-Württemberg. Staatliche Fördermittel werden, soweit möglich, mit in die Finanzierung integriert.