Wirtschaftsbüro Kiefer GmbH Pfotenhauerstraße in Dresden Barbarastraße 42 in Dresden Maxim-Gorki-Straße 50 in Dresden Zwickauer Straße 109 in Dresden Zwickauer Straße 89 in Dresden Zähringerstraße 40 (Bauteil 7) in Freiburg Käthe-Kollwitz-Straße in Freiburg -Rieselfeld Hirschmatten (Haus B) in Freiburg Landolinsplatz Esslingen Hirschmatten (Haus A) in Freiburg Maria-Föhrenbach-Straße in Freiburg Ingeborg-Drewitz-Straße in Freiburg Schlierberg Haus 1 Schlierberg Haus 2 Schlierberg Haus 3 Schlierberg Haus 4 Staufen im Wolfacker Heidenheim Laupheim Friedrichshafen 1 Friedrichshafen 2 Zähringerstraße 40 (Bauteil 9) in Freiburg Rueckertstraße 21 in Dresden Schaufußstraße 35 in Dresden Villa Vancouver in Lahr Villa Ontario in Lahr Sanierungsobjekt Denkmalobjekt Rehefelder Straße in Dresden
/ Immobilien Lexikon

Immobilien Lexikon

Begriffe aus unserem Bereich

Fördergebiet


siehe Förderung

Grundbuch


ist das öffentliche und amtliche Verzeichnis aller Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirkes. Hieraus sind alle Rechtsbeziehungen, den Immobilienbesitz betreffend, zu erkennen. Selbstverständlich übernimmt das Wirtschaftsbüro Kiefer für Sie die gesamten Grundbuchabwicklungen.

Grundschuldbestellung


wird benötigt, um die Ansprüche der finanzierenden Bank im Grundbuch Abt.III einzutragen und wird per Vollmacht im Notarvertrag bestellt.

Identitätsfeststellung


wird von Bankinstituten benötigt, um die Identität der Darlehensnehmer festzustellen (Geldwäschegesetz).

Kaufangebot und Kaufvertragsabwicklung


Notarielles Angebot des Kunden zum Kauf einer Wohnung an den Bauträger, wenn dieser nicht beim Vertragsabschluss persönlich anwesend ist. Die Annahme und die weitere Erledigung wird vom Wirtschaftsbüro Kiefer erledigt.

Kaufpreisraten


sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

L-Bank (LAKRA)


wird im Volksmund die Landeskreditbank Baden-Württemberg genannt; zuständig für die Vergabe von öffentlichen und nichtöffentlichen Förderdarlehen.

Makler- und Bauträgerverordnung


enthält die gesetzliche Regelung zur Kontrolle der Makler- und Bauträgertätigkeit zum Schutz des Kunden.

Neubauabschreibung


ist geregelt im 7/5 EStG, auch degressive Abschreibung.

Niedrigenergie-Bauweise


bedeutet: die gesetzliche Bestimmung (Wärmeschutzverordnung 1995) wird um mindestens 25% unterschritten. Standard für alle Neubauten des WBK.