Fördergebiet
siehe Förderung
siehe Förderung
ist das öffentliche und amtliche Verzeichnis aller Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirkes. Hieraus sind alle Rechtsbeziehungen, den Immobilienbesitz betreffend, zu erkennen. Selbstverständlich übernimmt das Wirtschaftsbüro Kiefer für Sie die gesamten Grundbuchabwicklungen.
wird benötigt, um die Ansprüche der finanzierenden Bank im Grundbuch Abt.III einzutragen und wird per Vollmacht im Notarvertrag bestellt.
wird von Bankinstituten benötigt, um die Identität der Darlehensnehmer festzustellen (Geldwäschegesetz).
Notarielles Angebot des Kunden zum Kauf einer Wohnung an den Bauträger, wenn dieser nicht beim Vertragsabschluss persönlich anwesend ist. Die Annahme und die weitere Erledigung wird vom Wirtschaftsbüro Kiefer erledigt.
sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
wird im Volksmund die Landeskreditbank Baden-Württemberg genannt; zuständig für die Vergabe von öffentlichen und nichtöffentlichen Förderdarlehen.
enthält die gesetzliche Regelung zur Kontrolle der Makler- und Bauträgertätigkeit zum Schutz des Kunden.
ist geregelt im 7/5 EStG, auch degressive Abschreibung.
bedeutet: die gesetzliche Bestimmung (Wärmeschutzverordnung 1995) wird um mindestens 25% unterschritten. Standard für alle Neubauten des WBK.